Frontida Pflegebox mit kostenfreien Pflegehilfsmitteln – alles aus einer Hand
Unsere Produkte

Pflegehilfsmittel made in Germany – BAuA-registriert

15 hochwertige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, kostenfrei mit Pflegegrad. Inklusive zwei eigener Biozidprodukte – exklusiv für Frontida hergestellt.

Warum Frontida?

Vertrauen Sie auf geprüfte Qualität

BAuA-registriert

Unsere Eigenprodukte sind als Biozide bei der BAuA registriert (N-119381 & N-119382).

Made in Germany

Hergestellt in Deutschland.

100 % Pflegekasse

Bis 42 € im Monat werden zu 100 % von Ihrer Pflegekasse übernommen – ohne Zuzahlung.

Monatliche Lieferung

Kostenlose, klimaneutrale Lieferung per DHL – jederzeit anpassbar oder kündbar.

WICHTIG: Frontida Handseife & Handcreme sind Biozidprodukte nach EU 528/2012 – keine Kosmetik. Amtlich registriert bei der BAuA.


Unsere zwei Eigenprodukte: Made in Germany, BAuA-registriert

Zwei Produkte in der Frontida Pflegebox sind echte Eigenentwicklungen, exklusiv für uns hergestellt in Deutschland durch einen auf Desinfektionsmittel spezialisierten Pharmahersteller mit jahrzehntelanger Expertise.

Beide Produkte enthalten den klinisch belegten Wirkstoff Chlorhexidindigluconat (CHX) und sind als Biozidprodukte der Produktart 1 (Menschliche Hygiene) bei der zuständigen deutschen Fachbehörde BAuA registriert. Das hebt sie ausdrücklich aus der Kategorie der Kosmetik- oder Reinigungsprodukte heraus.

WICHTIG: Frontida Desinfizierende Handseife und Frontida Desinfizierende Handcreme sind keine Kosmetikprodukte. Sie sind bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Biozidprodukte der Produktart 1 (Menschliche Hygiene) registriert und erfüllen alle Anforderungen der EU-Biozidverordnung 528/2012.

BAuA-Nr. N-119381

Frontida Desinfizierende Handseife (4 % CHX)

BAuA-Nr. N-119381

Frontida Desinfizierende Handseife (4 % CHX)

Die Frontida Desinfizierende Handseife ist die alltägliche Erstwahl für die schnelle, schaumig-sanfte hygienische Händedesinfektion direkt am Waschbecken. Anders als handelsübliche Flüssigseifen ist sie kein Kosmetikprodukt, sondern ein bei der BAuA registriertes Biozidprodukt mit klinisch belegter Wirkung gegen Bakterien.

Wirkstoff: Chlorhexidindigluconat (CHX) 4 % – etabliert aus dem Klinikbereich

BAuA-Registrierung: N-119381 · Produktart 1 – Menschliche Hygiene

Zweckbestimmung: Händedesinfektion

Pflegekassen-Abrechnung: PG 54.99.02.0 · Erstattung zu 100 %

BAuA-Nr. N-119382

Frontida Desinfizierende Handcreme (1 % CHX)

BAuA-Nr. N-119382

Frontida Desinfizierende Handcreme (1 % CHX)

Die Frontida Desinfizierende Handcreme verbindet medizinisch nachgewiesene Händedesinfektion mit angenehmer Anwendung – speziell für die mehrfach tägliche Anwendung in der häuslichen Pflege entwickelt. Ebenfalls ein BAuA-registriertes Biozidprodukt, kein Kosmetikum.

Wirkstoff: Chlorhexidindigluconat (CHX) 1 % – hautfreundlich für täglichen Gebrauch

BAuA-Registrierung: N-119382 · Produktart 1 – Menschliche Hygiene

Zweckbestimmung: Händedesinfektion

Pflegekassen-Abrechnung: PG 54.99.02.0 · Erstattung zu 100 %

Plus 13 weitere Pflegehilfsmittel — von Markenherstellern wie Paul Hartmann, MaiMed, NITRAS und ARNOWA.

Hände- & Flächendesinfektion

Markenqualität für Ihre Pflege

Händedesinfektionsmittel 500 ml

Alkoholische Händedesinfektion von Paul Hartmann (Sterillium pure (500 ml))– der bewährte Klinikstandard für zuhause.

Händedesinfektionsgel 100 ml

Händedesinfektionsgel von Asepso im Reiseformat mit 67 % Alkohol – perfekt für unterwegs.

Flächendesinfektionsmittel 500 ml

500 ml MyClean DS Schnelldesinfektion – VAH/IHO-gelistet, HACCP-zertifiziert.

Händedesinfektionstücher 15 Stk.

Hände-Desinfektionstücher im Flowpack (MaiMed MyClean HB Tücher) mit 15 Blatt – einzeln entnehmbar.

Flächendesinfektionstücher 80 Stk.

Alkoholfreie Flächendesinfektionstücher (MyClean DS OA Flowpack), 80 Blatt, 20 × 20 cm – biologisch abbaubar.

Flächendesinfektionstücher 150 Stk.

Viruzide Desinfektionstücher (MyClean ViruComplete), 150 Blatt – wirken auch gegen Noro- und Adenoviren.

Schutz, Pflege & Hygiene

Alles für den Pflegealltag

Bettschutzeinlagen 60 × 90 cm

Saugfähige Krankenunterlagen MaiMed-Sorb F – im Hilfsmittelverzeichnis gelistet.

Antibakterieller Waschhandschuhe

Antibakterielle 3D-Waschhandschuhe von medimex mit Vitamin E und Aloe Vera.

FFP2-Atemschutzmaske

5-lagige FFP2-NR-Maske mit Nasenbügel – Made in EU, einzeln verpackt.

Latex-Einmalhandschuhe

Höchste Elastizität, puderfrei – nach EN 455 und EN ISO 374.

Vinyl-Einmalhandschuhe

Latexfrei, ideal für kurze Tätigkeiten – AQL 1.5, lebensmittelgeeignet.

Nitril-Einmalhandschuhe

Latexfrei, sehr reißfest, puderfrei – verfügbar in S, M, L und XL.

Händedesinfektionsspray 50 ml

Fingerlinge

Wiederverwendbare Bettschutzeinlage

Frontida Qualitätsversprechen.

Produkte, die wir selbst nutzen würden

Frontida Pflegebox: zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel monatlich nach Hause geliefert

Frontida Qualitätsversprechen.

Produkte, die wir selbst nutzen würden

Eigenprodukte aus deutscher Herstellung mit amtlicher BAuA-Registrierung.

Markenpartner mit Expertise – Paul Hartmann, MaiMed, NITRAS, ARNOWA.

100 % Erstattung nach PG 54.99 – ohne Vorkasse, ohne versteckte Kosten.

Deutschsprachiger Kundenservice inkl. garantierten Rückrufservice.

FAQ

Häufige Fragen zu unseren Produkten

Warum sind Ihre Handseife und Handcreme keine Kosmetikprodukte?

Weil die primäre Zweckbestimmung beider Produkte die Händedesinfektion ist – nicht Reinigung, Pflege oder Geruchskorrektur. Diese Zweckbestimmung wird gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. a der Biozidverordnung (EU 528/2012) vom Hersteller festgelegt und durch die BAuA-Registrierung (N-119381 für die Handseife, N-119382 für die Handcreme) amtlich bestätigt. Reinigende oder pflegende Effekte sind ausdrücklich nur funktionale Nebeneigenschaften.

Was bedeutet die BAuA-Registrierungsnummer?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die nach der Biozidverordnung zuständige deutsche Fachbehörde für die Klassifizierung und Registrierung von Biozidprodukten. Eine BAuA-Registrierungsnummer (z. B. N-119381) belegt offiziell, dass das Produkt als Biozidprodukt der jeweiligen Produktart geprüft und gemeldet wurde. Sie ist das verbindliche behördliche Nachweisdokument für die Einordnung als Desinfektionsmittel.

Was ist Chlorhexidindigluconat (CHX) und ist es sicher?

Chlorhexidindigluconat ist ein seit Jahrzehnten in Krankenhäusern und Arztpraxen eingesetzter Desinfektionswirkstoff. Er reduziert nachweislich Bakterien und ausgewählte Viren auf der Haut. CHX ist hautfreundlicher als reine Alkohollösungen und eignet sich daher besonders gut für die mehrfache tägliche Anwendung in der häuslichen Pflege. Unsere Handseife enthält 4 % CHX, die Handcreme 1 % CHX.

Sind beide Produkte erstattungsfähig durch die Pflegekasse?

Ja. Frontida Desinfizierende Handseife und Frontida Desinfizierende Handcreme sind als Biozidprodukte der Produktart 1 vollständig erstattungsfähig nach Produktgruppe 54.99.02.0 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes und werden über die Abrechnungsposition 54.99.02.0001 mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege werden die Kosten zu 100 % bis zur Höchstgrenze von 42 € pro Monat übernommen.

Wo werden die Frontida-Produkte hergestellt?

Beide Eigenprodukte werden in Deutschland gefertigt. Der Hersteller ist auf die Entwicklung und Herstellung von Desinfektionsmitteln spezialisiert – Reinigungs-, Pflege- oder Kosmetikprodukte werden für Frontida ausdrücklich nicht hergestellt.

Welche weiteren Produkte sind in der Pflegebox enthalten?

Neben unseren beiden Eigenprodukten stellen Sie Ihre Box individuell aus rund einem Dutzend weiterer Pflegehilfsmittel zusammen: Sterillium pure und Asepso Handgel zur Händedesinfektion, MaiMed MyClean Desinfektionstücher und Flächendesinfektion, Krankenunterlagen 60×90 cm, feuchte Waschhandschuhe (antibakteriell), Einmal-Schutzschürzen, Einmal-Esslätzchen sowie Einmalhandschuhe, FFP2-Masken und Fingerlinge.

Kann ich die Produktauswahl jeden Monat ändern?

Ja. Sie können die Zusammenstellung Ihrer Pflegebox vor jeder Monatslieferung kostenfrei und ohne Frist anpassen. Auch eine vorübergehende Pause oder Beendigung der Lieferung ist jederzeit möglich – Frontida geht keine Mindestlaufzeiten ein.

Sind die Produkte für Menschen mit empfindlicher Haut geeignet?

Ja. Die Frontida Desinfizierende Handcreme ist mit ihrer 1 %-Konzentration ausdrücklich für die häufige tägliche Anwendung bei sensibler Haut formuliert. Für eine besonders schonende Anwendung empfehlen wir die Kombination aus unserer Handseife (intensive Desinfektion) und der Handcreme (sanftere Tagesanwendung).

Welche Größen und Materialien gibt es bei den Handschuhen?

Einmalhandschuhe sind in den Größen S, M, L und XL und in drei Materialien verfügbar: Nitril (reißfest, latexfrei, für längere Tätigkeiten), Latex (höchste Elastizität) und Vinyl (für kurze Tätigkeiten). Alle Handschuhe sind puderfrei und entsprechen der Norm EN 455.

Was bedeutet „Biozidprodukt" – und warum ist das so wichtig?

Die rechtliche Einordnung unserer Frontida-Produkte basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 – der europäischen Biozidverordnung. Diese unterscheidet streng zwischen Kosmetika, Reinigungsmitteln und Biozidprodukten:

  • Kosmetika dienen primär der Reinigung, Parfümierung, Veränderung des Aussehens, Geruchskorrektur oder Pflege.
  • Reinigungsmittel zielen auf die mechanische Entfernung von Schmutz ab.
  • Biozidprodukte hingegen haben den ausdrücklichen Zweck, Schadorganismen (z. B. Bakterien, Viren, Pilze) abzutöten oder ihre Vermehrung zu hemmen.

Frontida Desinfizierende Handseife (4 % CHX) und Frontida Desinfizierende Handcreme (1 % CHX) wurden ausschließlich für den Zweck der Händedesinfektion entwickelt, formuliert und hergestellt. Ihre primäre Zweckbestimmung ist die keimreduzierende Wirkung – nicht die Reinigung oder Pflege. Reinigende oder pflegende Eigenschaften sind nach Herstellerbestätigung ausdrücklich nur funktionale Nebeneigenschaften.

Diese Zweckbestimmung wird gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. a der Biozidverordnung allein durch den Hersteller festgelegt und durch die BAuA-Registrierung amtlich bestätigt. Eine abweichende Einordnung – etwa als Kosmetik oder Reinigungsmittel – ist mit der herstellerseitig festgelegten und behördlich bestätigten Zweckbestimmung nicht vereinbar.

Auch die Rechtsprechung stützt diese Klassifizierung: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 18.09.2024 (Az. 3 K 2412/22) klargestellt, dass ein Produkt mit desinfizierender Wirkung als Biozidprodukt einzuordnen ist und nicht als Kosmetik- oder Reinigungsprodukt vertrieben werden darf. Genau das trifft auf unsere Eigenprodukte zu.

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100 % kostenlos mit Pflegegrad · monatliche Lieferung · jederzeit kündbar

Hinweis: Frontida Desinfizierende Handseife (BAuA Reg.-Nr. N-119381) und Frontida Desinfizierende Handcreme (BAuA Reg.-Nr. N-119382) sind Biozidprodukte. Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.