Häufig gestellte Fragen & Antworten
Finden Sie schnell Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Produkten, Services und Abläufen. Unsere FAQ-Seite bietet Ihnen klare, verständliche Informationen auf einen Blick.
Frontida Pflegebox und Pflegehilfsmittel
Die Frontida Pflegebox bietet monatlich kostenfreie Pflegehilfsmittel wie Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.
Alle, die zu Hause von Angehörigen oder Pflegepersonen versorgt werden, haben Anspruch darauf, solange ein Pflegegrad 1-5 vorliegt.
Zu den von der Pflegekasse erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem:
- Einmalhandschuhe (Latex, Vinyl, Nitril)
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Bettschutzeinlagen
- Mundschutz (FFP2- und OP-Masken)
- Desinfektionstücher
- Speise- und Schutzschürzen
- Fingerlinge
Die Beantragung der Frontida Pflegebox ist einfach. Sie können sich online registrieren und wir kümmern uns um alles Weitere – inklusive der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Es entstehen für Sie keine Kosten.
Sie erhalten die Frontida Pflegebox monatlich automatisch nach Hause geliefert.
Eine regelmäßige Neubestellung ist nicht notwendig, solange Sie weiterhin Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben.
Nein, für pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad werden die Kosten für Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse vollumfänglich übernommen.
Frontida übernimmt die komplette Abwicklung, sodass für Sie keine Kosten entstehen.
Antrag & Genehmigung
Das ist von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Manche entscheiden innerhalb weniger Tage, bei anderen dauert es mehrere Wochen. Die Bearbeitungszeit liegt allein bei Ihrer Pflegekasse – wir haben darauf leider keinen Einfluss.
Gesetzlich vorgesehen ist eine Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Antrags. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Kann Ihre Pflegekasse diese Frist nicht einhalten, muss sie Ihnen vorher schriftlich mitteilen, warum und bis wann sie entscheidet.
Die Pflegekassen prüfen jeden Antrag einzeln – und die Anforderungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse teils erheblich. Was die eine ohne Rückfrage genehmigt, führt bei einer anderen zu einer Nachfrage. Deshalb lässt sich vorab nicht immer sagen, wie lange es dauert und welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden.
Wir stellen den Antrag für Sie, reichen die erforderlichen Nachweise ein und beantworten Rückfragen Ihrer Pflegekasse. In manchen Fällen brauchen wir dafür kurz Ihre Mithilfe – etwa wenn uns Ihre Genehmigung noch nicht vorliegt oder eine Unterschrift wiederholt werden soll. Melden Sie sich dann einfach bei uns; meist ist die Sache in wenigen Minuten erledigt.
Und falls Ihre Pflegekasse etwas beanstandet: Wir prüfen jeden Bescheid und sagen Ihnen offen, was sich tun lässt.
Melden Sie sich bei uns – wir sehen nach, ob bei uns eine Rückmeldung Ihrer Pflegekasse eingegangen ist, und haken bei Bedarf nach.
Sie können sich auch selbst direkt an Ihre Pflegekasse wenden und nach dem Stand fragen. Erfahrungsgemäß hilft das oft. Falls Ihnen weder eine Entscheidung noch eine Mitteilung über eine Verzögerung zugegangen ist, kann das für Ihren Anspruch von Bedeutung sein – sprechen Sie uns gern an, wir erklären Ihnen, worauf Sie achten können.
Sie unterschreiben den Antrag bei uns digital – auf dem Smartphone, Tablet oder am Computer. Diese elektronische Unterschrift ist zulässig; sie wird mit einem Zertifikat abgesichert, das Zeitpunkt und Echtheit der Unterschrift dokumentiert.
In Einzelfällen bitten Pflegekassen dennoch darum, die Unterschrift zu wiederholen – etwa wenn das digitale Schriftbild deutlich von einer handschriftlichen Unterschrift abweicht. Auf einem Touchscreen fällt eine Unterschrift naturgemäß anders aus als auf Papier. Falls das bei Ihnen vorkommt, melden wir uns bei Ihnen; die Unterschrift ist in wenigen Sekunden wiederholt.
Ein Tipp vorab: Unterschreiben Sie möglichst so, wie Sie es auch auf Papier tun würden – mit vollem Vor- und Nachnamen und in Ruhe. Mit dem Finger auf einem größeren Display oder mit einem Eingabestift gelingt das meist besser als mit der Maus.
Ja, das kommt vor – und es ist kein schlechtes Zeichen. Pflegekassen prüfen nach, ob die versicherte Person die beantragte Versorgung tatsächlich wünscht. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit vereinzelt Anträge gestellt wurden, ohne dass die Betroffenen das ausdrücklich wollten. Diese Rückfrage schützt Sie – und wir begrüßen sie ausdrücklich.
Antworten Sie einfach so, wie es ist: ob Sie die Pflegehilfsmittel benötigen, ob Sie den Antrag bewusst gestellt haben und von wem Sie beliefert werden möchten.
Wenn Ihnen eine Frage unklar ist, fragen Sie ruhig nach, wie sie gemeint ist – oder bitten Sie um einen Rückruf, wenn Sie in Ruhe darüber nachdenken möchten. Sie müssen am Telefon nichts sofort entscheiden. Und melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie im Nachhinein unsicher sind, worum es bei dem Anruf ging.
Weil uns die Genehmigung zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht vorliegt.
Ihre Pflegekasse schickt die Kostenübernahmeerklärung auch an uns – allerdings oft mit einigem zeitlichen Abstand. In vielen Fällen haben Sie das Schreiben schon in der Hand, während es bei uns noch unterwegs ist. Solange es uns nicht vorliegt, dürfen wir nicht liefern: Der Vertrag mit den Pflegekassen verpflichtet uns ausdrücklich, die Kostenübernahmeerklärung vor der Abgabe der Pflegehilfsmittel einzuholen. Das ist keine interne Vorsichtsmaßnahme, sondern vertraglich vorgeschrieben.
Sie müssen darauf aber nicht warten: Schicken Sie uns Ihre Genehmigung einfach zu – ein Foto oder ein Scan genügt. Damit sparen Sie sich die Wartezeit auf dem Postweg. Wir bearbeiten sie sofort und schicken Ihre Box umgehend los.
Am einfachsten per E-Mail an kundenservice@frontida.de . Ein gut lesbares Foto mit dem Handy reicht völlig aus. Bitte achten Sie darauf, dass das Schreiben vollständig abgebildet ist – auch das Genehmigungskennzeichen, das wir für die Abrechnung benötigen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das richtige Dokument haben: Schicken Sie uns einfach alles, was Sie von Ihrer Pflegekasse erhalten haben. Wir sortieren das für Sie.
Sobald uns die Genehmigung vorliegt, bereiten wir Ihre Box unverzüglich vor und versenden sie. Sie erhalten von uns eine Bestätigung, sobald das Paket unterwegs ist.
In der Regel nicht. Die meisten Pflegekassen erteilen die Kostenübernahme unbefristet, sodass Sie fortlaufend beliefert werden. Einzelne Pflegekassen befristen die Genehmigung – in dem Fall melden wir uns rechtzeitig bei Ihnen, bevor sie ausläuft.
Dann melden Sie sich bitte bei uns und schicken uns den Ablehnungsbescheid. Häufig lassen sich Ablehnungen aufklären – etwa wenn Unterlagen fehlen oder Rückfragen zu einzelnen Produkten bestehen. Wir prüfen den Bescheid und sagen Ihnen, was sich tun lässt.
Desinfektionsmittel in der Pflegebox
Ja – und das ist behördlich festgestellt, nicht unsere eigene Einschätzung.
Beide Produkte sind bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Biozidprodukte registriert: die Handseife unter der Reg.-Nr. N-119381, die Handcreme unter N-119382. Die Registrierung erfolgt jeweils in der Produktart 1 „Menschliche Hygiene" – das ist die Kategorie für Produkte, die auf der Haut angewendet werden und vorrangig deren Desinfektion dienen.
Die Zweckbestimmung eines Biozidprodukts legt nach der europäischen Biozidverordnung der Hersteller fest. Unser Hersteller hat sie für beide Produkte als Händedesinfektion bestimmt und uns dies schriftlich bestätigt.
Der Zweck. Eine gewöhnliche Seife reinigt. Unsere desinfizierende Handseife enthält 4 % Chlorhexidindigluconat und ist dafür entwickelt, Keime auf der Haut zu reduzieren. Dass sie dabei auch reinigt, ist eine Nebeneigenschaft und nicht ihr eigentlicher Zweck. Produkte, die lediglich einen „antibakteriellen Zusatz" enthalten, aber als Reinigungsprodukt bestimmt sind, erfüllen diese Voraussetzung nicht.
Weil es auf die Wirkung ankommt und nicht auf die Form. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis stellt in der Beschreibung der Desinfektionsmittel ausdrücklich klar, dass diese unabhängig von ihrer Darreichungsform erfasst werden. Entscheidend ist, dass ein Produkt als Desinfektionsmittel zugelassen ist – nicht, ob es flüssig, als Gel, als Creme oder als Tuch vorliegt. Alle unsere Produkte sind bei der BAuA als Biozidprodukte der Produktart 1 registriert.
Das hängt von Ihrer Pflegesituation ab. Ein Gel wirkt schnell und eignet sich für die Desinfektion zwischendurch. Eine Seife verbindet die Desinfektion mit dem Händewaschen. Eine Creme ist dann sinnvoll, wenn häufiges Desinfizieren die Haut bereits beansprucht hat – sie desinfiziert, ohne die Haut zusätzlich auszutrocknen. Sie müssen sich nicht für eine Form entscheiden: Welche Kombination für Sie sinnvoll ist, besprechen wir in der Beratung.
Der Hinweis hat einen richtigen Kern, trifft aber auf unsere Produkte nicht zu.
Richtig ist: Gewöhnliche Waschlotionen und Handseifen sind auch dann keine Pflegehilfsmittel, wenn sie einen „antibakteriellen Zusatz" enthalten. Sie gelten als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und dürfen nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden. Diese Auffassung teilen wir ausdrücklich.
Entscheidend ist deshalb nicht, was auf der Verpackung steht, sondern ob ein Produkt tatsächlich als Desinfektionsmittel zugelassen ist. Genau das ist bei uns der Fall: Unsere desinfizierende Handseife und Handcreme sind bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als Biozidprodukte registriert (N-119381 und N-119382), und zwar in der Produktart 1 „Menschliche Hygiene". Sie sind damit rechtlich etwas anderes als eine Seife mit antibakteriellem Zusatz.
Wenn Ihre Pflegekasse dazu Fragen hat, leiten Sie sie gern an uns weiter. Wir legen die Nachweise direkt vor.
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu 42 Euro im Monat. Innerhalb dieses Betrages entstehen Ihnen keine Kosten, eine Zuzahlung fällt nicht an. Sollten Ihre Wünsche darüber hinausgehen, sagen wir Ihnen das vorher.
Dieser Hinweis ist für alle Biozidprodukte gesetzlich vorgeschrieben. Er bestätigt gerade, dass es sich um ein echtes Desinfektionsmittel handelt und nicht um ein Kosmetikprodukt. Bitte lesen Sie vor der ersten Anwendung Etikett und Produktinformation.
Beide Produkte sind für die Anwendung an den Händen bestimmt. Bitte beachten Sie: Kontakt mit den Augen vermeiden, nicht auf verletzter oder stark geschädigter Haut anwenden, nicht anwenden bei bekannter Unverträglichkeit gegenüber Chlorhexidin und nicht als Duschgel oder Shampoo verwenden.
Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst oder Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt. Bei Fragen zum Produkt erreichen Sie uns jederzeit.
Melden Sie sich einfach bei uns. Für beide Produkte liegen die BAuA-Registrierung, die Herstellerbestätigung zur Zweckbestimmung und die Sicherheitsdatenblätter vor. Wir stellen Ihrer Pflegekasse die erforderlichen Nachweise direkt zur Verfügung – darum müssen Sie sich nicht kümmern.
Kündigung & Anbieterwechsel
Ja. Vor dem Wechsel zu Frontida ist es zwingend erforderlich, dass Ihr bisheriger Anbieter ordnungsgemäß gekündigt wird.
Dazu gehört auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung, die auf Nachfrage bei der zuständigen Pflegekasse vorgelegt werden muss.
Frontida unterstützt Sie auf Wunsch aktiv beim gesamten Kündigungsprozess Ihres bisherigen Versorgers. So stellen wir sicher, dass der Übergang reibungslos erfolgt und Sie schnell, unkompliziert und ohne Versorgungslücke von der Frontida Pflegebox profitieren können.
In den meisten Fällen nicht. Im Vertrag mit den Pflegekassen ist eine solche Bestätigung nicht vorgesehen, und die Wahl Ihres Leistungserbringers steht Ihnen frei.
Einzelne Pflegekassen fragen sie dennoch an. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, melden Sie sich bitte kurz bei uns – wir klären das mit Ihrer Pflegekasse und unterstützen Sie selbstverständlich auch bei der Kündigung Ihres bisherigen Anbieters, wenn Sie das wünschen. Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
Ja. Die Kündigung Ihrer Versorgung bei Frontida ist jederzeit einfach und bequem möglich.
Loggen Sie sich hierfür in Ihr persönliches Kundenportal ein und kündigen Sie Ihre Versorgung mit wenigen Klicks.
Unmittelbar nach der Kündigung erhalten Sie selbstverständlich eine schriftliche Kündigungsbestätigung für Ihre Unterlagen.
Die Beendigung der Versorgung erfolgt immer zum Ende eines Kalendermonats.
Das bedeutet: Eine erneute Versorgung über einen anderen Leistungserbringer ist frühestens ab dem 1. des Folgemonats möglich.
Diese Regelung entspricht den Vorgaben der Pflegekassen und gewährleistet eine klare und nachvollziehbare Abrechnung.
Ja. Wenn Sie Ihre Versorgung nur vorübergehend unterbrechen möchten – zum Beispiel bei einem längeren Urlaub oder Krankenhausaufenthalt – können Sie Ihre Pflegebox problemlos pausieren, ohne direkt kündigen zu müssen.
Die Pause lässt sich flexibel im Kundenportal einrichten und bietet Ihnen maximale Freiheit, ohne dass eine erneute Beantragung notwendig wird.
Ja. Frontida lässt Sie beim Anbieterwechsel nicht allein.
Auf Wunsch begleiten wir Sie aktiv bei der Kündigung Ihres bisherigen Versorgers, stellen Ihnen passende Vorlagen zur Verfügung und achten darauf, dass alle formalen Anforderungen der Pflegekasse erfüllt sind.
So sorgen wir für einen sicheren, rechtlich korrekten und stressfreien Wechsel zu Ihrer neuen Pflegeversorgung mit Frontida.
Der mobile Hausnotruf von Frontida
Der Hausnotruf richtet sich an Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause leben und sich im Alltag mehr Sicherheit wünschen. Besonders sinnvoll ist er, wenn man allein lebt oder gesundheitliche Risiken bestehen. Auch Angehörige empfinden den Hausnotruf oft als große Entlastung.
Der Hausnotruf gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit – zu Hause und unterwegs. Im Notfall genügt ein Knopfdruck und Sie erhalten sofort Hilfe. Viele unserer Kundinnen und Kunden fühlen sich dadurch deutlich sicherer im Alltag.
Bei vorhandenem Pflegegrad wird der Hausnotruf in der Regel vollständig von der Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen keine monatlichen Kosten.
Sie tragen den Notrufknopf einfach als Kette oder Armband. Im Notfall drücken Sie den Knopf und werden sofort mit der Notrufzentrale verbunden, die alles Weitere für Sie organisiert.
Die Notrufzentrale wird von unserem starken Partner, dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Köln, betrieben – einer der erfahrensten Hilfsorganisationen Deutschlands.
Wenn Sie den Notrufknopf drücken, sind Sie sofort mit den geschulten Fachkräften des ASB Köln verbunden, die rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie da sind. Dort wird direkt entschieden, welche Hilfe Sie benötigen, und alles Weitere für Sie organisiert – von der Benachrichtigung Angehöriger bis zum Rettungseinsatz.
So profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung des ASB im Notfall- und Rettungsdienst und sind im Ernstfall in besten Händen.
Ja, genau das ist ein großer Vorteil. Der Hausnotruf ist mobil und funktioniert auch unterwegs, zum Beispiel beim Spazierengehen oder Einkaufen.
Nein. Der Hausnotruf funktioniert über eine integrierte SIM-Karte und benötigt weder WLAN noch einen Festnetzanschluss.
Wenn Sie den Knopf drücken, meldet sich sofort die Notrufzentrale bei Ihnen. Dort wird direkt entschieden, welche Hilfe benötigt wird, zum Beispiel die Benachrichtigung von Angehörigen oder ein Rettungseinsatz.
Zusätzlich zur Notrufzentrale können Sie eine Bezugsperson hinterlegen, zum Beispiel Angehörige oder Freunde. Diese wird im Notfall ebenfalls informiert.
Nein, überhaupt nicht. Der Hausnotruf wird für Sie bereits vorkonfiguriert geliefert. Zu Hause müssen Sie lediglich die Ladestation in den Strom stecken.
Die Einrichtung erfolgt anschließend gemeinsam telefonisch mit unserem Partner – Schritt für Schritt und ganz in Ruhe. Danach ist der Hausnotruf sofort einsatzbereit.
Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse wird Ihnen das Gerät direkt nach Hause geschickt. Anschließend erfolgt die Einrichtung gemeinsam telefonisch – einfach und Schritt für Schritt.
Sie erhalten einen mobilen Notrufknopf, den Sie entweder als Kette oder als Armband tragen können. Alles ist bereits vorbereitet – Sie müssen nichts zusätzlich installieren.
In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten nicht. Sie können jedoch einen Pflegegrad beantragen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Nein. Die Versorgung läuft so lange, wie die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie können den Hausnotruf jederzeit beenden, zum Beispiel bei einem Umzug oder Anbieterwechsel.
Den Hausnotruf können Sie ganz einfach online beantragen:
https://box.frontida.de/hausnotrufknopf
Alternativ können Sie sich hier vorab informieren:
https://frontida.de/pages/hausnotruf
Wir übernehmen den gesamten Antrag für Sie bei der Pflegekasse.
Aufsaugende Inkontinenzartikel auf Rezept
Um Inkontinenzmaterial auf Rezept zu erhalten, benötigen Sie ein ärztliches Rezept, das Ihnen von Ihrem Hausarzt, Urologen oder Gynäkologen ausgestellt werden kann. Frontida übernimmt dann die Lieferung und die Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Frontida bietet eine breite Auswahl an aufsaugenden Inkontinenzartikeln, darunter Windeln, Vorlagen und Pants. Alle Produkte sind auf Rezept erhältlich und bieten maximale Sicherheit und Komfort.
Ja, die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Inkontinenzprodukte bei einem vorliegenden Rezept. Frontida kümmert sich um die komplette Abrechnung und Lieferung, sodass Sie sich keine Sorgen um zusätzliche Kosten machen müssen.
Ja, bei Frontida haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit unseren Experten die passenden Inkontinenzartikel auszuwählen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Unsere Berater stehen Ihnen zur Seite, um die besten Produkte für Sie zu finden.
Sobald wir Ihr Rezept erhalten haben, erfolgt die Lieferung der Inkontinenzprodukte in der Regel innerhalb weniger Tage direkt zu Ihnen nach Hause. Bei Bedarf bieten wir auch eine automatische Nachlieferung an, um sicherzustellen, dass Ihnen die Produkte nie ausgehen.
Geschäftspartner von Frontida werden
Um Geschäftspartner von Frontida zu werden, können Sie sich einfach über unsere Website anmelden oder uns direkt kontaktieren. Wir bieten attraktive Partnerschaftsmöglichkeiten für Pflegeeinrichtungen, Apotheken und medizinische Fachhändler.
Als Geschäftspartner von Frontida profitieren Sie von einem wachsenden Netzwerk, exklusiven Produkten und einem transparenten, zuverlässigen Abrechnungssystem. Zusätzlich bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und attraktive Konditionen für Ihre Kunden und Patienten.
Die Zusammenarbeit ist unkompliziert: Als Geschäftspartner von Frontida profitieren Sie von schnellen Lieferzeiten, einem breiten Produktsortiment und unserer Unterstützung in der Abwicklung mit Krankenkassen und Pflegekassen.
Um Geschäftspartner von Frontida zu werden, sollten Sie in der Gesundheits- oder Pflegebranche tätig sein und ein hohes Qualitätsbewusstsein haben. Kontaktieren Sie uns für weitere Details und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Anforderungen besprechen.

