Illustration einer Pflegekraft, die einer älteren Person beim Pflegegrad beantragen hilft, mit Checkliste der 5 Schritte – Frontida Ratgeber Pflege

Pflegegrad beantragen: Anleitung in 5 Schritten (2026)

Pflegegrad beantragen: Anleitung in 5 Schritten

Wenn ein Angehöriger plötzlich Hilfe im Alltag braucht, kommen viele Fragen auf einmal: Wer übernimmt die Kosten? Wie funktioniert die Begutachtung? Und vor allem – wie kann ich einen Pflegegrad beantragen? Diese Anleitung führt Sie in 5 verständlichen Schritten durch den gesamten Antragsprozess, von der ersten Meldung bei der Pflegekasse bis zum fertigen Bescheid.

Das Wichtigste in Kürze

- Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der zuständigen Pflegekasse – ein Anruf genügt für den Start.
- Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem ersten Tag des Antragsmonats, also lohnt sich schnelles Handeln.
- Über den Pflegegrad entscheidet eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF.
- Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über Ihren Antrag entscheiden.
- Gegen einen abgelehnten oder zu niedrigen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Was ist ein Pflegegrad eigentlich?

Seit 2017 ersetzen die fünf Pflegegrade die früheren drei Pflegestufen. Der Pflegegrad gibt an, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann – je höher der Grad, desto größer der Unterstützungsbedarf und desto höher die Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 für die schwerste Pflegebedürftigkeit.

Wichtig zu wissen: Ein Pflegegrad ist nicht an ein bestimmtes Alter oder eine einzelne Diagnose gebunden. Entscheidend ist allein, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist.

Pflegegrad beantragen in 5 Schritten

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist einfacher, als viele denken. Die Pflegekasse ist organisatorisch an die jeweilige Krankenkasse angeschlossen. Sie können den Pflegeantrag stellen, indem Sie dort anrufen, eine kurze E-Mail schreiben oder das Antragsformular nutzen. Ein formloser Satz reicht völlig aus: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Ein entscheidender Tipp: Das Datum der Antragstellung zählt. Die bewilligten Leistungen werden rückwirkend zum Ersten des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag eingereicht haben. Notieren Sie sich deshalb unbedingt den Tag Ihres Anrufs oder lassen Sie sich den Antragseingang schriftlich bestätigen.

Nach Ihrer Meldung sendet Ihnen die Pflegekasse ein Antragsformular zu, das Sie ausgefüllt zurückschicken.

Schritt 2: Auf die Begutachtung vorbereiten

Sobald der Antrag eingegangen ist, beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter. Jetzt heißt es: gut vorbereiten. Je genauer Sie den tatsächlichen Hilfebedarf dokumentieren, desto realistischer fällt das Ergebnis aus.

Bewährt hat sich ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen. Halten Sie darin fest, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung nötig ist, wie lange diese dauert und wie oft sie am Tag anfällt – etwa beim Aufstehen, Waschen, Anziehen oder Essen. Legen Sie außerdem folgende Unterlagen bereit:

- Arztberichte, Diagnosen und Krankenhausentlassungsberichte
- eine aktuelle Medikamentenliste
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Kontaktdaten der behandelnden Ärzte und des Pflegedienstes

Tipp: Eine pflegende oder vertraute Person sollte beim Begutachtungstermin dabei sein und den Alltag offen schildern – auch unangenehme Einschränkungen gehören dazu.

Schritt 3: Die Begutachtung durch den MD

Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst (MD) ins Haus, bei privat Versicherten der Dienst MEDICPROOF. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) in sechs Lebensbereichen:

1. Mobilität – Fortbewegung und Lagewechsel
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung, Erinnerung, Verständnis
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – etwa Ängste oder Unruhe
4. Selbstversorgung – Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden (höchste Gewichtung)
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen – Medikamente, Arztbesuche
6. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte

Aus diesen Modulen ergibt sich eine Punktzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Schildern Sie den Alltag ehrlich und ohne Beschönigung – viele Menschen geben sich beim Termin „besser“, als sie sich tatsächlich fühlen, was zu einem zu niedrigen Pflegegrad führen kann.

Schritt 4: Den Bescheid abwarten

Nach der Begutachtung erstellt der Gutachter ein Pflegegutachten mit einer Empfehlung. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Sie ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen den Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antragstellung zuzusenden. Hält die Kasse diese Frist ohne Grund nicht ein, steht Ihnen für jede angefangene Woche Verzögerung eine Zahlung von 70 Euro zu.

Tipp: Fordern Sie zusammen mit dem Bescheid eine Kopie des Pflegegutachtens an. Sie haben darauf Anspruch und können so genau nachvollziehen, wie der Pflegegrad zustande gekommen ist.

Schritt 5: Bei Ablehnung Widerspruch einlegen

Wird Ihr Antrag abgelehnt oder fällt der Pflegegrad niedriger aus als erwartet, ist das kein Grund zur Resignation. Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Ein kurzes, formloses Schreiben genügt zunächst – die ausführliche Begründung können Sie nachreichen.

Vergleichen Sie dafür Ihr Pflegetagebuch mit dem Gutachten und benennen Sie konkrete Punkte, die zu niedrig bewertet wurden. Unterstützung bei einem Widerspruch bieten Pflegestützpunkte, Sozialverbände wie der VdK oder die unabhängige Pflegeberatung. Erfahrungsgemäß ist ein erheblicher Teil der Widersprüche erfolgreich.

Wie viel Geld gibt es bei welchem Pflegegrad?

Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad und davon ab, ob die Pflege zu Hause oder im Heim erfolgt. Lassen Sie sich nach dem Bescheid individuell beraten, welche Kombination aus Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Hilfsmitteln für Ihre Situation sinnvoll ist. Eine kostenlose Pflegeberatung steht Ihnen gesetzlich zu.

Häufige Fragen zum Pflegegrad beantragen (FAQ)

Wie lange dauert es, einen Pflegegrad zu beantragen?
Von der Antragstellung bis zum Bescheid vergehen in der Regel maximal 25 Arbeitstage. In Eil- oder Krankenhausfällen gelten kürzere Fristen.

Kann ich rückwirkend Pflegegeld bekommen?
Ja. Die Leistungen werden ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag gestellt haben – unabhängig davon, wann die Begutachtung stattfindet.

Was kostet es, einen Pflegegrad zu beantragen?
Der Antrag und die Begutachtung sind für Sie kostenlos. Es entstehen keine Gebühren.

Wer hilft mir beim Pflegegrad beantragen?
Pflegestützpunkte, die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse sowie Sozialverbände beraten Sie kostenlos und unabhängig.

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?
Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein und begründen Sie diesen anhand Ihres Pflegetagebuchs und der Gutachtenkopie.

Fazit

Einen Pflegegrad zu beantragen ist kein bürokratisches Hexenwerk, wenn man die Reihenfolge kennt: Antrag stellen, gut auf die Begutachtung vorbereiten, den Termin ehrlich meistern, den Bescheid prüfen und bei Bedarf Widerspruch einlegen. Wer diese fünf Schritte befolgt und sich beraten lässt, sichert sich die Unterstützung, die ihm zusteht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung.