Vertrauen Sie auf geprüfte Qualität
WICHTIG: Frontida Handseife & Handcreme sind Biozidprodukte nach EU 528/2012 – keine Kosmetik. Amtlich registriert bei der BAuA.
Unsere zwei Eigenprodukte: Made in Germany, BAuA-registriert
Zwei Produkte in der Frontida Pflegebox sind echte Eigenentwicklungen, exklusiv für uns hergestellt in Deutschland durch einen auf Desinfektionsmittel spezialisierten Pharmahersteller mit jahrzehntelanger Expertise.
Beide Produkte enthalten den klinisch belegten Wirkstoff Chlorhexidindigluconat (CHX) und sind als Biozidprodukte der Produktart 1 (Menschliche Hygiene) bei der zuständigen deutschen Fachbehörde BAuA registriert. Das hebt sie ausdrücklich aus der Kategorie der Kosmetik- oder Reinigungsprodukte heraus.
WICHTIG: Frontida Desinfizierende Handseife und Frontida Desinfizierende Handcreme sind keine Kosmetikprodukte. Sie sind bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Biozidprodukte der Produktart 1 (Menschliche Hygiene) registriert und erfüllen alle Anforderungen der EU-Biozidverordnung 528/2012.
BAuA-Nr. N-119381
Frontida Desinfizierende Handseife (4 % CHX)
BAuA-Nr. N-119381
Frontida Desinfizierende Handseife (4 % CHX)
Die Frontida Desinfizierende Handseife ist die alltägliche Erstwahl für die schnelle, schaumig-sanfte hygienische Händedesinfektion direkt am Waschbecken. Anders als handelsübliche Flüssigseifen ist sie kein Kosmetikprodukt, sondern ein bei der BAuA registriertes Biozidprodukt mit klinisch belegter Wirkung gegen Bakterien.
Wirkstoff: Chlorhexidindigluconat (CHX) 4 % – etabliert aus dem Klinikbereich
BAuA-Registrierung: N-119381 · Produktart 1 – Menschliche Hygiene
Zweckbestimmung: Händedesinfektion
Pflegekassen-Abrechnung: PG 54.99.02.0 · Erstattung zu 100 %
BAuA-Nr. N-119382
Frontida Desinfizierende Handcreme (1 % CHX)
BAuA-Nr. N-119382
Frontida Desinfizierende Handcreme (1 % CHX)
Die Frontida Desinfizierende Handcreme verbindet medizinisch nachgewiesene Händedesinfektion mit angenehmer Anwendung – speziell für die mehrfach tägliche Anwendung in der häuslichen Pflege entwickelt. Ebenfalls ein BAuA-registriertes Biozidprodukt, kein Kosmetikum.
Wirkstoff: Chlorhexidindigluconat (CHX) 1 % – hautfreundlich für täglichen Gebrauch
BAuA-Registrierung: N-119382 · Produktart 1 – Menschliche Hygiene
Zweckbestimmung: Händedesinfektion
Pflegekassen-Abrechnung: PG 54.99.02.0 · Erstattung zu 100 %
Plus 13 weitere Pflegehilfsmittel — von Markenherstellern wie Paul Hartmann, MaiMed, NITRAS und ARNOWA.
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Frontida Qualitätsversprechen.
Produkte, die wir selbst nutzen würden
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Eigenprodukte aus deutscher Herstellung mit amtlicher BAuA-Registrierung.
Markenpartner mit Expertise – Paul Hartmann, MaiMed, NITRAS, ARNOWA.
100 % Erstattung nach PG 54.99 – ohne Vorkasse, ohne versteckte Kosten.
Deutschsprachiger Kundenservice inkl. garantierten Rückrufservice.
Häufige Fragen zu unseren Produkten
Weil die primäre Zweckbestimmung beider Produkte die Händedesinfektion ist – nicht Reinigung, Pflege oder Geruchskorrektur. Diese Zweckbestimmung wird gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. a der Biozidverordnung (EU 528/2012) vom Hersteller festgelegt und durch die BAuA-Registrierung (N-119381 für die Handseife, N-119382 für die Handcreme) amtlich bestätigt. Reinigende oder pflegende Effekte sind ausdrücklich nur funktionale Nebeneigenschaften.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die nach der Biozidverordnung zuständige deutsche Fachbehörde für die Klassifizierung und Registrierung von Biozidprodukten. Eine BAuA-Registrierungsnummer (z. B. N-119381) belegt offiziell, dass das Produkt als Biozidprodukt der jeweiligen Produktart geprüft und gemeldet wurde. Sie ist das verbindliche behördliche Nachweisdokument für die Einordnung als Desinfektionsmittel.
Chlorhexidindigluconat ist ein seit Jahrzehnten in Krankenhäusern und Arztpraxen eingesetzter Desinfektionswirkstoff. Er reduziert nachweislich Bakterien und ausgewählte Viren auf der Haut. CHX ist hautfreundlicher als reine Alkohollösungen und eignet sich daher besonders gut für die mehrfache tägliche Anwendung in der häuslichen Pflege. Unsere Handseife enthält 4 % CHX, die Handcreme 1 % CHX.
Ja. Frontida Desinfizierende Handseife und Frontida Desinfizierende Handcreme sind als Biozidprodukte der Produktart 1 vollständig erstattungsfähig nach Produktgruppe 54.99.02.0 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes und werden über die Abrechnungsposition 54.99.02.0001 mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet. Bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege werden die Kosten zu 100 % bis zur Höchstgrenze von 42 € pro Monat übernommen.
Beide Eigenprodukte werden in Deutschland gefertigt. Der Hersteller ist auf die Entwicklung und Herstellung von Desinfektionsmitteln spezialisiert – Reinigungs-, Pflege- oder Kosmetikprodukte werden für Frontida ausdrücklich nicht hergestellt.
Neben unseren beiden Eigenprodukten stellen Sie Ihre Box individuell aus rund einem Dutzend weiterer Pflegehilfsmittel zusammen: Sterillium pure und Asepso Handgel zur Händedesinfektion, MaiMed MyClean Desinfektionstücher und Flächendesinfektion, Krankenunterlagen 60×90 cm, feuchte Waschhandschuhe (antibakteriell), Einmal-Schutzschürzen, Einmal-Esslätzchen sowie Einmalhandschuhe, FFP2-Masken und Fingerlinge.
Ja. Sie können die Zusammenstellung Ihrer Pflegebox vor jeder Monatslieferung kostenfrei und ohne Frist anpassen. Auch eine vorübergehende Pause oder Beendigung der Lieferung ist jederzeit möglich – Frontida geht keine Mindestlaufzeiten ein.
Ja. Die Frontida Desinfizierende Handcreme ist mit ihrer 1 %-Konzentration ausdrücklich für die häufige tägliche Anwendung bei sensibler Haut formuliert. Für eine besonders schonende Anwendung empfehlen wir die Kombination aus unserer Handseife (intensive Desinfektion) und der Handcreme (sanftere Tagesanwendung).
Einmalhandschuhe sind in den Größen S, M, L und XL und in drei Materialien verfügbar: Nitril (reißfest, latexfrei, für längere Tätigkeiten), Latex (höchste Elastizität) und Vinyl (für kurze Tätigkeiten). Alle Handschuhe sind puderfrei und entsprechen der Norm EN 455.
Die rechtliche Einordnung unserer Frontida-Produkte basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 – der europäischen Biozidverordnung. Diese unterscheidet streng zwischen Kosmetika, Reinigungsmitteln und Biozidprodukten:
- Kosmetika dienen primär der Reinigung, Parfümierung, Veränderung des Aussehens, Geruchskorrektur oder Pflege.
- Reinigungsmittel zielen auf die mechanische Entfernung von Schmutz ab.
- Biozidprodukte hingegen haben den ausdrücklichen Zweck, Schadorganismen (z. B. Bakterien, Viren, Pilze) abzutöten oder ihre Vermehrung zu hemmen.
Frontida Desinfizierende Handseife (4 % CHX) und Frontida Desinfizierende Handcreme (1 % CHX) wurden ausschließlich für den Zweck der Händedesinfektion entwickelt, formuliert und hergestellt. Ihre primäre Zweckbestimmung ist die keimreduzierende Wirkung – nicht die Reinigung oder Pflege. Reinigende oder pflegende Eigenschaften sind nach Herstellerbestätigung ausdrücklich nur funktionale Nebeneigenschaften.
Diese Zweckbestimmung wird gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. a der Biozidverordnung allein durch den Hersteller festgelegt und durch die BAuA-Registrierung amtlich bestätigt. Eine abweichende Einordnung – etwa als Kosmetik oder Reinigungsmittel – ist mit der herstellerseitig festgelegten und behördlich bestätigten Zweckbestimmung nicht vereinbar.
Auch die Rechtsprechung stützt diese Klassifizierung: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 18.09.2024 (Az. 3 K 2412/22) klargestellt, dass ein Produkt mit desinfizierender Wirkung als Biozidprodukt einzuordnen ist und nicht als Kosmetik- oder Reinigungsprodukt vertrieben werden darf. Genau das trifft auf unsere Eigenprodukte zu.
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Hinweis: Frontida Desinfizierende Handseife (BAuA Reg.-Nr. N-119381) und Frontida Desinfizierende Handcreme (BAuA Reg.-Nr. N-119382) sind Biozidprodukte. Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.


