Wer einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung. Doch oft herrscht Unsicherheit: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen – und was lohnt sich mehr? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen beide Leistungen verständlich, zeigen die Unterschiede auf und verraten, wie Sie beide clever kombinieren können.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege von Angehörigen oder anderen privaten Personen übernommen wird.
- Pflegesachleistungen kommen zum Einsatz, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt.
- Beide Leistungen gibt es ab Pflegegrad 2 – Pflegegrad 1 ist ausgenommen.
- Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich als Kombinationsleistung verbinden.
- Die genaue Höhe hängt vom Pflegegrad ab und wird regelmäßig angepasst.
Was ist Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist ein monatlicher Geldbetrag, den die pflegebedürftige Person direkt von der Pflegekasse erhält. Voraussetzung ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen sichergestellt wird.
Das Geld kann frei verwendet werden – beispielsweise als Anerkennung für die pflegenden Angehörigen oder zur Deckung pflegebedingter Ausgaben. Es ist also eine flexible Leistung, die der häuslichen Pflege durch nahestehende Menschen zugutekommt.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Leistungen, die ein professioneller ambulanter Pflegedienst erbringt. Dazu gehören etwa die Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei der Ernährung oder pflegerische Tätigkeiten. Die Pflegekasse rechnet diese Leistungen in der Regel direkt mit dem Pflegedienst ab.
Der Vorteil: Sie erhalten professionelle Unterstützung durch ausgebildete Fachkräfte. Das entlastet pflegende Angehörige spürbar und sorgt für eine fachgerechte Versorgung. Die Sachleistungsbeträge sind höher als das Pflegegeld, weil sie professionelle Dienstleistungen abdecken.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen im Vergleich
Der zentrale Unterschied liegt darin, wer die Pflege übernimmt:
- Pflegegeld = Pflege durch Angehörige oder private Personen, Geld zur freien Verfügung.
- Pflegesachleistung = Pflege durch einen professionellen Dienst, Abrechnung über die Pflegekasse.
Die jeweiligen Beträge steigen mit dem Pflegegrad und werden regelmäßig angepasst. Da sich die Werte ändern, prüfen Sie die aktuell gültigen Beträge am besten direkt bei Ihrer Pflegekasse. Grundsätzlich gilt: Die Sachleistungsbeträge liegen deutlich über dem Pflegegeld, da sie professionelle Pflege finanzieren.
Das Beste aus beidem: die Kombinationsleistung
Sie müssen sich nicht zwingend für eine der beiden Leistungen entscheiden. Mit der sogenannten Kombinationsleistunglassen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander verbinden.
Ein Beispiel: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt einen Teil der Versorgung – etwa die morgendliche Körperpflege –, während Angehörige die übrige Pflege leisten. Nutzen Sie dann nur einen Teil der Ihnen zustehenden Sachleistungen, erhalten Sie für den nicht genutzten Anteil anteilig Pflegegeld.
So lässt sich die Pflege flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen: professionelle Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird, und Pflegegeld als Anerkennung für die Angehörigen.
Welche Leistung passt zu mir?
Welche Variante sinnvoll ist, hängt ganz von Ihrer individuellen Situation ab:
- Wird die Pflege vollständig von Angehörigen getragen, ist das Pflegegeld die passende Wahl.
- Brauchen Sie regelmäßig professionelle Unterstützung, sind Pflegesachleistungen sinnvoll.
- Bei einer Mischung aus beidem bietet sich die Kombinationsleistung an.
Eine kostenlose Pflegeberatung hilft Ihnen, die für Sie beste Lösung zu finden. Unabhängig von Ihrer Wahl stehen Ihnen außerdem weitere Leistungen zu – etwa der Entlastungsbetrag oder die kostenlosen Pflegehilfsmittel über die Pflegebox.
Häufige Fragen (FAQ)
Bekomme ich Pflegegeld auch bei Pflegegrad 1? Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen jedoch andere Leistungen zu, etwa der Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel.
Kann ich jederzeit zwischen den Leistungen wechseln? Ein Wechsel ist möglich, allerdings sind Sie bei der Kombinationsleistung in der Regel für einen bestimmten Zeitraum an Ihre Entscheidung gebunden. Ihre Pflegekasse informiert Sie über die Fristen.
Muss ich das Pflegegeld versteuern? Pflegegeld, das an die pflegebedürftige Person gezahlt und an pflegende Angehörige weitergegeben wird, ist in der Regel steuerfrei. Bei Fragen hilft eine Steuerberatung weiter.
Wird das Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt weitergezahlt? In der Regel wird das Pflegegeld für einen begrenzten Zeitraum weitergezahlt. Die genauen Regelungen erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Fazit
Ob Pflegegeld oder Pflegesachleistung – beide Leistungen haben ihre Berechtigung und richten sich danach, wer die Pflege übernimmt. Das Pflegegeld unterstützt die Pflege durch Angehörige, die Sachleistung finanziert professionelle Hilfe, und die Kombinationsleistung verbindet beides flexibel. Welche Lösung am besten passt, klären Sie am einfachsten in einer persönlichen Pflegeberatung – so holen Sie das Maximum aus den Leistungen heraus, die Ihnen zustehen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pflege-, Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge und Regelungen können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Angaben Ihrer Pflegekasse.

