Die nachfolgende Darstellung ermöglicht einen beispielhaften Überblick über die effektive monatliche Belastung für die Rundum-Versorgung einer pflegebedürftigen Person im eigenen Zuhause (24-Stunden-Betreuung).
Kosten
Transparent & Fair - Keine versteckten Kosten!
- Pflegegrad 2 - ab 1.149,50 €
Pflegegrad 2
ab 1.149,50 €
Leistungen
- 24 Stunden Rufbereitschaft
- Einkaufen von Lebensmitteln
- Haushaltshilfe/ führung (Wäsche, Kochen, Putzen)
- Organisation des Tagesablaufs.
- Begleitung zum Arzt usw.
- Unbezahlbarer Nebeneffekt Kommunikation und zwischenmenschliche Nähe
Beispielrechnung
Monatliche Kosten für die 24-Stunden-Betreuung 2.000,00 € Reisekosten (An und Abreise) 100,00 € Pflegehilfsmittel 40,00 € abzgl. Pflegegeld 1 - 316,00 € abzgl. Verhinderungspflegegeld 2 - 134,33 € abzgl. Anspruch aus Kurzzeitpflege 3 - 67,17 € abzgl. Steuervorteil 4 - 333,00 € abzgl. Pflegegeld für Hilfsmittel 5 - 40,00 € abzgl. Reisekostenübernahme von Frontida 6 - 100,00 € Rechnerischer monatlicher Aufwand 1.149,50 € Pflege mit Würde zu Hause
- persönliche Beratung
- geprüfte Pflegekräfte
- legal
- Pflegegeld steht Ihnen vom Gesetzgeber pauschal zu, wenn Sie als Pflegeperson Ihres pflegebedürftigen Angehörigen eingetragen sind. Je höher der Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen, desto größer ist Ihr Anspruch auf Pflegegeld.
- Liegt ein Pflegegrad (I-V) für mind. 6 Monate vor, steht Ihnen zudem jährlich ein Verhinderungspflegegeld von 1.612,00 € zu. Für
genauere Informationen halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Krankversicherung, bzw. Pflegekasse. - Die von Frontida angebotene pflegeunterstützende Betreuung in Form der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Ihr zu versteuerndes Einkommen vermindert sich um bis zu 4.000,00 € pro Jahr.
- Ergänzend zur Verhinderungspflege können Sie bis zu 50% des nicht in Anspruch genommen Betrages aus der Kurzzeitpflege
zusätzlich für die Verhinderungspflege verwenden. - § 40 SGB XI verspricht: Mit einem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 und einer privaten Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 40 Euro im Monat.
- Die anfallenden Reisekosten für die An/- und Abreise übernehmen wir in voller Höhe für Sie!
Dies gilt auch für die nächsten Angehörigen von Pflegepersonen.
- Pflegegrad 3 - ab 1.170,50 €
Pflegegrad 3
ab 1.170,50 €
Leistungen
- 24 Stunden Rufbereitschaft
- Einkaufen von Lebensmitteln
- Haushaltshilfe/ führung (Wäsche, Kochen, Putzen)
- Organisation des Tagesablaufs.
- Begleitung zum Arzt usw.
- Unbezahlbarer Nebeneffekt Kommunikation und zwischenmenschliche Nähe
- Mobilitätshilfe (Hilfe beim Aufstehen und Gehen)
- Intimpflege und Körpergrundpflege (Hilfe beim An- und Ausziehen)
Beispielrechnung
Monatliche Kosten für die 24-Stunden-Betreuung 2.250,00 € Reisekosten (An und Abreise) 100,00 € Pflegehilfsmittel 40,00 € abzgl. Pflegegeld 1 - 545,00 € abzgl. Verhinderungspflegegeld 2 - 134,33 € abzgl. Anspruch aus Kurzzeitpflege 3 - 67,17 € abzgl. Steuervorteil 4 - 333,00 € abzgl. Pflegegeld für Hilfsmittel 5 - 40,00 € abzgl. Reisekostenübernahme von Frontida 6 - 100,00 € Rechnerischer monatlicher Aufwand 1.170,50 € Pflege mit Würde zu Hause
- persönliche Beratung
- geprüfte Pflegekräfte
- legal
- Pflegegeld steht Ihnen vom Gesetzgeber pauschal zu, wenn Sie als Pflegeperson Ihres pflegebedürftigen Angehörigen eingetragen sind. Je höher der Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen, desto größer ist Ihr Anspruch auf Pflegegeld.
- Liegt ein Pflegegrad (I-V) für mind. 6 Monate vor, steht Ihnen zudem jährlich ein Verhinderungspflegegeld von 1.612,00 € zu. Für
genauere Informationen halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Krankversicherung, bzw. Pflegekasse. - Die von Frontida angebotene pflegeunterstützende Betreuung in Form der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Ihr zu versteuerndes Einkommen vermindert sich um bis zu 4.000,00 € pro Jahr.
- Ergänzend zur Verhinderungspflege können Sie bis zu 50% des nicht in Anspruch genommen Betrages aus der Kurzzeitpflege
zusätzlich für die Verhinderungspflege verwenden. - § 40 SGB XI verspricht: Mit einem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 und einer privaten Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 40 Euro im Monat.
- Die anfallenden Reisekosten für die An/- und Abreise übernehmen wir in voller Höhe für Sie!
Dies gilt auch für die nächsten Angehörigen von Pflegepersonen.
- Pflegegrad 4 - ab 1.037,50 €
Pflegegrad 4
ab 1.037,50 €
Leistungen
- 24 Stunden Rufbereitschaft
- Einkaufen von Lebensmitteln
- Haushaltshilfe/ führung (Wäsche, Kochen, Putzen)
- Organisation des Tagesablaufs.
- Begleitung zum Arzt usw.
- Unbezahlbarer Nebeneffekt Kommunikation und zwischenmenschliche Nähe
- Mobilitätshilfe (Hilfe beim Aufstehen und Gehen)
- Intimpflege und Körpergrundpflege (Hilfe beim An- und Ausziehen)
Beispielrechnung
Monatliche Kosten für die 24-Stunden-Betreuung 2.300,00 € Reisekosten (An und Abreise) 100,00 € Pflegehilfsmittel 40,00 € abzgl. Pflegegeld 1 - 728,00 € abzgl. Verhinderungspflegegeld 2 - 134,33 € abzgl. Anspruch aus Kurzzeitpflege 3 - 67,17 € abzgl. Steuervorteil 4 - 333,00 € abzgl. Pflegegeld für Hilfsmittel 5 - 40,00 € abzgl. Reisekostenübernahme von Frontida 6 - 100,00 € Rechnerischer monatlicher Aufwand 1.037,50 € Pflege mit Würde zu Hause
- persönliche Beratung
- geprüfte Pflegekräfte
- legal
- Pflegegeld steht Ihnen vom Gesetzgeber pauschal zu, wenn Sie als Pflegeperson Ihres pflegebedürftigen Angehörigen eingetragen sind. Je höher der Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen, desto größer ist Ihr Anspruch auf Pflegegeld.
- Liegt ein Pflegegrad (I-V) für mind. 6 Monate vor, steht Ihnen zudem jährlich ein Verhinderungspflegegeld von 1.612,00 € zu. Für
genauere Informationen halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Krankversicherung, bzw. Pflegekasse. - Die von Frontida angebotene pflegeunterstützende Betreuung in Form der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Ihr zu versteuerndes Einkommen vermindert sich um bis zu 4.000,00 € pro Jahr.
- Ergänzend zur Verhinderungspflege können Sie bis zu 50% des nicht in Anspruch genommen Betrages aus der Kurzzeitpflege
zusätzlich für die Verhinderungspflege verwenden. - § 40 SGB XI verspricht: Mit einem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 und einer privaten Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 40 Euro im Monat.
- Die anfallenden Reisekosten für die An/- und Abreise übernehmen wir in voller Höhe für Sie!
Dies gilt auch für die nächsten Angehörigen von Pflegepersonen.
- Pflegegrad 5 - ab 964,50 €
Pflegegrad 5
ab 964,50 €
Leistungen
- 24 Stunden Rufbereitschaft
- Einkaufen von Lebensmitteln
- Haushaltshilfe/ führung (Wäsche, Kochen, Putzen)
- Organisation des Tagesablaufs.
- Begleitung zum Arzt usw.
- Unbezahlbarer Nebeneffekt Kommunikation und zwischenmenschliche Nähe
- Mobilitätshilfe (Hilfe beim Aufstehen und Gehen)
- Intimpflege und Körpergrundpflege (Hilfe beim An- und Ausziehen)
Beispielrechnung
Monatliche Kosten für die 24-Stunden-Betreuung 2.400,00 € Pflegehilfsmittel 40,00 € abzgl. Pflegegeld 1 - 901,00 € abzgl. Verhinderungspflegegeld 2 - 134,33 € abzgl. Anspruch aus Kurzzeitpflege 3 - 67,17 € abzgl. Steuervorteil 4 - 333,00 € abzgl. Pflegegeld für Hilfsmittel 5 - 40,00 € abzgl. Reisekostenübernahme von Frontida 6 - 100,00 € Rechnerischer monatlicher Aufwand 964,50 € Pflege mit Würde zu Hause
- persönliche Beratung
- geprüfte Pflegekräfte
- legal
- Pflegegeld steht Ihnen vom Gesetzgeber pauschal zu, wenn Sie als Pflegeperson Ihres pflegebedürftigen Angehörigen eingetragen sind. Je höher der Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen, desto größer ist Ihr Anspruch auf Pflegegeld.
- Liegt ein Pflegegrad (I-V) für mind. 6 Monate vor, steht Ihnen zudem jährlich ein Verhinderungspflegegeld von 1.612,00 € zu. Für
genauere Informationen halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Krankversicherung, bzw. Pflegekasse. - Die von Frontida angebotene pflegeunterstützende Betreuung in Form der sogenannten „24-Stunden-Betreuung“ können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Ihr zu versteuerndes Einkommen vermindert sich um bis zu 4.000,00 € pro Jahr.
- Ergänzend zur Verhinderungspflege können Sie bis zu 50% des nicht in Anspruch genommen Betrages aus der Kurzzeitpflege
zusätzlich für die Verhinderungspflege verwenden. - § 40 SGB XI verspricht: Mit einem Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 und einer privaten Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 40 Euro im Monat.
- Die anfallenden Reisekosten für die An/- und Abreise übernehmen wir in voller Höhe für Sie!
Dies gilt auch für die nächsten Angehörigen von Pflegepersonen.